64.19Ebene 4
Kreditinstitute, ohne Spezialkreditinstitute
Erläuterung
Diese Klasse umfasst die Entgegennahme von Einlagen und/oder nahen Substituten für Einlagen und die Gewährung von Krediten oder anderen Formen der Ausleihung von Mitteln. Die Gewährung von Krediten kann verschiedene Formen annehmen (zum Beispiel Darlehen, Hypotheken, Verbraucherkreditkarten und so weiter). Diese Tätigkeiten werden in der Regel von anderen monetären Finanzinstituten als Zentralbanken ausgeübt, zum Beispiel:
- Banken
- Sparkassen
- Kreditgenossenschaften und -vereinigungen
Diese Klasse umfasst auch:
- die Tätigkeiten von Postbanken (z. B. für Giro- (Konto-) und Sparkonten)
- die Kreditgewährung durch spezialisierte einlagenannehmende Institute (z. B. für den Erwerb von Wohnraum, die Landwirtschaft)
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit Zahlungsanweisungen
Diese Klasse umfasst nicht: