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72Ebene 2

Forschung und Entwicklung

Erläuterung

Diese Abteilung umfasst die Tätigkeiten von drei Arten von Forschung und Entwicklung:

(1) Grundlagenforschung: experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie zur Gewinnung neuer Erkenntnisse über die grundlegenden Ursachen von Phänomenen und beobachtbaren Tatsachen durchgeführt werden, ohne dass eine bestimmte Anwendung oder Nutzung in Aussicht steht;

(2) angewandte Forschung: originäre Untersuchungen zur Gewinnung neuer Erkenntnisse, die in erster Linie auf ein bestimmtes praktisches Ziel oder einen bestimmten Zweck ausgerichtet sind; und

(3) experimentelle Entwicklung: systematische Arbeiten, die auf vorhandenem, aus Forschung und/oder praktischer Erfahrung gewonnenem Wissen aufbauen und darauf ausgerichtet sind, neue Materialien, Produkte und Vorrichtungen herzustellen, neue Verfahren, Systeme und Dienstleistungen einzuführen oder bereits hergestellte oder eingeführte wesentlich zu verbessern.

Die Tätigkeiten der Forschung und experimentellen Entwicklung in dieser Abteilung sind nicht als Hilfstätigkeiten anzusehen. Sie werden in die beiden folgenden Kategorien unterteilt: Naturwissenschaften und Ingenieurwesen; Sozial- und Geisteswissenschaften.

Diese Abteilung umfasst auch:

  • die Entwicklung und Herstellung von Prototypen mit dem vorrangigen Ziel, weitere Verbesserungen vorzunehmen, unabhängig davon, ob dies mit ihrer Produktion verbunden ist oder nicht

Diese Abteilung umfasst nicht:

  • Marktforschung und Meinungsforschung, siehe 73.20

Übergeordneter Code

MGRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN

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