94Ebene 2
Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen, ohne Sozialwesen und Sport
Erläuterung
Diese Abteilung umfasst die Tätigkeiten von Organisationen, die die Interessen bestimmter Gruppen vertreten oder der Allgemeinheit Ideen nahebringen. Diese Organisationen haben in der Regel einen Mitgliederkreis, doch können ihre Tätigkeiten auch Nichtmitglieder einbeziehen und ihnen zugutekommen. Die Hauptgliederung dieser Abteilung richtet sich nach dem Zweck, dem diese Organisationen dienen, nämlich den Interessen von Arbeitgebern, Selbstständigen und Berufsgruppen (Gruppe 94.1), den Interessen von Arbeitnehmern (Gruppe 94.2) oder der Förderung religiöser, politischer, kultureller, bildungsbezogener oder Freizeitideen und -aktivitäten (Gruppe 94.9).