97Ebene 2
Private Haushalte mit Hauspersonal
Erläuterung
Dieser Abschnitt umfasst nur die Tätigkeiten privater Haushalte als Arbeitgeber von Hauspersonal.
Der Output dieser Tätigkeiten gilt im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) als Produktion, und zu diesem Zweck sowie für bestimmte Erhebungen wurde dieser Abschnitt in die NACE Rev. 2.1 aufgenommen. Dieselben Tätigkeiten, wenn sie von unabhängigen Dienstleistern ausgeübt werden (im Gegensatz zu Hauspersonal, das vom Haushalt beschäftigt und bezahlt wird), werden hier nicht eingeordnet (zum Beispiel Babysittertätigkeiten (Klasse 88.91), das Waschen von Textilien (Klasse 96.10) und Valet-Tätigkeiten (Klasse 96.99).