98Ebene 2
Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Erläuterung
Dieser Abschnitt umfasst die nicht differenzierten Tätigkeiten privater Haushalte zur Eigenversorgung mit Waren und Dienstleistungen.
Haushalte sollten hier nur eingeordnet werden, wenn es unmöglich ist, eine Haupttätigkeit für die Tätigkeiten zur Eigenversorgung des Haushalts zu bestimmen. Übt der Haushalt Markttätigkeiten aus, so sollte er nach der ausgeübten hauptsächlichen Markttätigkeit eingeordnet werden.