DEbene 1
ENERGIEVERSORGUNG
Erläuterung
Dieser Abschnitt umfasst die Erzeugung, Speicherung, Steuerung, Verteilung, den Handel und die Vermittlung von elektrischer Energie oder von gasförmigen Brennstoffen für die Energieversorgung über ein permanentes Netz von Leitungen, Haupt- und Rohrleitungen. Die Energieversorgung von Industrieparks oder Wohngebäuden ist eingeschlossen.
Dieser Abschnitt umfasst somit den Betrieb von Elektrizitäts- und Gasversorgungsunternehmen.
Der Abschnitt umfasst auch die Wärme- und Kälteversorgung (zum Beispiel die Bereitstellung von Dampf und Klimakälte) über ein permanentes Netz.
Dieser Abschnitt umfasst nicht: