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13.95Ebene 4

Herstellung von Vliesstoff und nicht-konfektionierten Erzeugnissen daraus

Erläuterung

Diese Klasse umfasst die Herstellung von Vliesstoffen, auch mit Kunststoff oder Kautschuk imprägniert, beschichtet, überzogen oder kaschiert. Sie umfasst auch die Herstellung von Vliesstoffen, bei denen Kunststoff oder Kautschuk die Bindesubstanz bildet.

Diese Klasse umfasst auch:

  • die Herstellung von Vliesstoffbahnen zur Produktion von Wundverbänden
  • die Herstellung von Vliesstoff zur Produktion von Babytüchern

Diese Klasse umfasst nicht:

  • die Herstellung von konfektionierten Waren aus Vliesstoffen, z. B.:
    • Bettwäsche, Tischwäsche, Toilettenwäsche und Küchenwäsche aus Vliesstoffen, siehe 13.92
    • Gardinen aus Vliesstoffen, siehe 13.92
    • Scheuertücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher aus Vliesstoffen, siehe 13.92
    • aus Vliesstoffen konfektionierte Kleidung, siehe 14.29
    • die Herstellung von Windeln und Windeleinlagen für Babys, Periodenunterwäsche, siehe 17.22
    • die Herstellung von textiler Wandbekleidung, siehe 17.24
    • Einweg-Abdecktücher aus Vliesstoffen für chirurgische Eingriffe, siehe 32.50
    • die Herstellung von individuellen Schutzmasken (z. B. FFP2, FFP3, chirurgische Masken), siehe 32.50

Übergeordneter Code

13.9Herstellung von sonstigen Textilwaren

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