16.11Ebene 4
Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
Säge- und Hobelwerke
Erläuterung
Diese Klasse umfasst:
- Sägen, Hobeln und Bearbeiten von Holz
- Messern, Schälen oder Zerspanen von Stämmen
- Herstellung von Bahnschwellen aus Holz
- Herstellung von nicht zusammengesetzten Holzfußböden
- Herstellung von Holzwolle, Holzmehl und Sägespänen, Holzspänen und -teilchen außerhalb des Waldes
Diese Klasse umfasst nicht:
- Holzeinschlag und Gewinnung von Rohholz, siehe 02.20
- Trocknen von Holz, siehe 16.12
- Herstellung von Furnierblättern, die dünn genug für die Verwendung in Sperrholz, Platten und Paneelen sind, siehe 16.21
- Herstellung von Parketttafeln und anderen zusammengesetzten Fußbodenpaneelen aus Holz oder Bambus, siehe 16.22
- Herstellung von Holzschindeln und Spaltschindeln, siehe 16.23
- Herstellung von Feuerholzscheiten oder Pressholz, siehe 16.26