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20.13Ebene 4

Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien

Erläuterung

Diese Klasse umfasst die Herstellung von Chemikalien mittels Grundverfahren. Die Erzeugnisse dieser Verfahren sind in der Regel einzelne chemische Elemente oder einzelne chemisch definierte Verbindungen.

Diese Klasse umfasst:

  • die Herstellung chemischer Elemente (mit Ausnahme von Industriegasen und unedlen Metallen)
  • die Herstellung anorganischer Säuren, mit Ausnahme von Salpetersäure
  • die Herstellung von Laugen, Alkalien und anderen anorganischen Basen, mit Ausnahme von Ammoniak
  • die Herstellung anderer anorganischer Verbindungen
  • das Rösten von Eisenpyrit
  • die Herstellung von destilliertem Wasser

Diese Klasse umfasst auch:

  • die Anreicherung von Uran- und Thoriumerzen
  • die Herstellung von Lithiumhydroxid
  • die Herstellung von Entfärbungsmitteln

Diese Klasse umfasst nicht:

  • die Herstellung von Industriegasen, siehe 20.11
  • die Herstellung von Stickstoffdüngern und Stickstoffverbindungen, siehe 20.15
  • die Herstellung von Ammoniak, siehe 20.15
  • die Herstellung von Ammoniumchlorid, siehe 20.15
  • die Herstellung von Nitriten und Nitraten des Kaliums, siehe 20.15
  • die Herstellung von Ammoniumcarbonaten, siehe 20.15
  • die Herstellung von aromatischem destilliertem Wasser, siehe 20.59
  • die Herstellung unedler Metalle, siehe Abteilung 24

Übergeordneter Code

20.1Herstellung von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen in Primärformen und synthetischem Kautschuk in Primärformen

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