23Ebene 2
Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
Erläuterung
Diese Abteilung umfasst Herstellungstätigkeiten im Zusammenhang mit einem einzigen Stoff mineralischen Ursprungs. Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Glas und Glaswaren (zum Beispiel Flachglas, Hohlglas, Fasern, technische Glaswaren), keramischen Erzeugnissen, Fliesen und gebrannten Tonwaren, Zement, Beton und Gips, von den Rohstoffen bis zu den Fertigwaren.
Die Herstellung von bearbeitetem und veredeltem Naturstein und anderen mineralischen Erzeugnissen ist ebenfalls in dieser Abteilung enthalten.
Diese Abteilung umfasst auch die Herstellung von Waren aus Verbundwerkstoffen, bei denen Glas und nichtmetallische Mineralien (zum Beispiel Sand, Kies, Stein oder Ton) das überwiegende Material bilden.
Übergeordneter Code
CVERARBEITENDES GEWERBE/HERSTELLUNG VON WARENUntercodes8
23.1Herstellung von Glas und Glaswaren23.2Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren23.3Herstellung von keramischen Baumaterialien23.4Herstellung von sonstigen keramischen Erzeugnissen23.5Herstellung von Zement, Kalk und gebranntem Gips23.6Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips23.7Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen23.9Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage sowie sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a.n.g.