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27.40Ebene 4

Herstellung von Lampen und Leuchten

Erläuterung

Diese Klasse umfasst die Herstellung von elektrischen Glühlampen und -röhren sowie von Teilen und Komponenten davon (außer Glasrohlingen für elektrische Glühlampen), von elektrischen Beleuchtungs- und anderen Leuchten sowie von Bestandteilen von Leuchten (außer stromführenden Installationsgeräten).

Diese Klasse umfasst:

  • Herstellung von Lampen, Leuchten und Glühbirnen (z. B. Entladungs-, Glüh-, Leuchtstoff-, Ultraviolett-, Infrarot-, Leuchtdiodenlampen (LED))
  • Herstellung von Decken- oder Wandleuchten (z. B. Kronleuchter)
  • Herstellung von Tisch- oder Stehlampen (d. h. Leuchten)
  • Herstellung von Lichterketten
  • Herstellung von elektrischen Kaminscheiten
  • Herstellung von Taschenlampen
  • Herstellung von elektrischen Insektenlampen
  • Herstellung von Laternen (z. B. Karbid-, Elektro-, Gas-, Benzin-, Petroleumlaternen)
  • Herstellung von Scheinwerfern
  • Herstellung von Straßenbeleuchtungen (außer Verkehrssignalen)
  • Herstellung von Beleuchtungsausrüstung für Beförderungsmittel (z. B. für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Boote)
  • Herstellung von Solarbeleuchtungsausrüstung

Diese Klasse umfasst nicht:

  • Herstellung von Glaswaren und Glasteilen für Leuchten, siehe 23.15
  • Herstellung von Leuchtdioden (LED), siehe 26.11
  • Herstellung von stromführenden und nicht stromführenden Installationsgeräten für Leuchten, siehe 27.33
  • Herstellung von Decken- oder Badezimmerventilatoren mit integrierten Leuchten, siehe 27.51
  • Herstellung von elektrischen Signalanlagen (z. B. Verkehrsampeln und Fußgängersignalanlagen), siehe 27.90
  • Herstellung von elektrischen Schildern, siehe 27.90

Übergeordneter Code

27.4Herstellung von Lampen und Leuchten

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