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28Ebene 2

Maschinenbau a.n.g.

Maschinenbau a. n. g.

Erläuterung

Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Maschinen und Ausrüstungen, die selbstständig mechanisch oder thermisch auf Materialien einwirken oder Arbeitsgänge an Materialien ausführen (zum Beispiel Fördern, Sprühen, Wiegen oder Verpacken), einschließlich ihrer mechanischen Bauteile, die Kraft erzeugen und ausüben, sowie aller speziell hergestellten Primärteile. Dies umfasst die Herstellung von ortsfesten und beweglichen oder handgeführten Geräten, unabhängig davon, ob sie für den industriellen, den bautechnischen und tiefbautechnischen, den landwirtschaftlichen oder den häuslichen Gebrauch bestimmt sind. Die Herstellung von Spezialausrüstungen für die Personen- oder Güterbeförderung innerhalb abgegrenzter Bereiche gehört ebenfalls zu dieser Abteilung.

Diese Abteilung unterscheidet zwischen der Herstellung von Maschinen für spezielle Verwendungszwecke, mit anderen Worten Maschinen zur ausschließlichen Verwendung in einer NACE-Tätigkeit oder einer kleinen Gruppe von NACE-Tätigkeiten, und Maschinen für allgemeine Verwendungszwecke, mit anderen Worten Maschinen, die in einem breiten Spektrum von NACE-Tätigkeiten verwendet werden.

Diese Abteilung umfasst auch die Herstellung von sonstigen Maschinen für spezielle Verwendungszwecke, die an anderer Stelle in der Klassifikation nicht erfasst sind, unabhängig davon, ob sie in einem Herstellungsprozess verwendet werden (zum Beispiel Fahrgeschäfte für Jahrmärkte, automatische Kegelbahnausrüstung).

Diese Abteilung umfasst nicht die Herstellung von Metallerzeugnissen für den allgemeinen Gebrauch (Abteilung 25), zugehörigen Steuervorrichtungen, Computerausrüstung, Mess- und Prüfausrüstung, Geräten zur Verteilung und Steuerung von Elektrizität (Abteilungen 26 und 27) und Kraftfahrzeugen für den allgemeinen Gebrauch (Abteilung 29).

Übergeordneter Code

CVERARBEITENDES GEWERBE/HERSTELLUNG VON WAREN

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