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52.21Ebene 4

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr

Erläuterung

Diese Klasse umfasst:

  • die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen, Tieren oder Fracht auf der Straße, der Schiene und mit sonstigen Mitteln des Landverkehrs:
    • den Betrieb von Terminaleinrichtungen (z. B. Bahnhöfe, Busbahnhöfe, Bahnhöfe für den Güterumschlag)
    • den Betrieb von Eisenbahninfrastruktur und eisenbahnbezogenen Einrichtungen, Frachtterminals, technischen Stützpunkten, Bahnhaltestellen für die Betankung
    • den Betrieb von Straßen, Brücken und Tunneln, einschließlich Tätigkeiten des Winterdienstes
  • das Weichenstellen und Rangieren
  • den Betrieb von Parkplätzen oder Garagen, Fahrradabstellplätzen, die Winterlagerung von Wohnwagen
  • das Abschleppen und die Pannenhilfe
  • Tätigkeiten der Frachtbesichtigung für den Lkw-Verkehr
  • Mauterhebungsdienste

Diese Klasse umfasst auch:

  • die Verflüssigung und/oder Wiederverdampfung von Erdgas zum Zweck des Landverkehrs

Diese Klasse umfasst nicht:

  • die Verflüssigung von Erdgas für Beförderungszwecke, die am Förderort erfolgt, siehe 09.10
  • die Wiederverdampfung von Erdgas zur Verteilung über Rohrleitungen, siehe 35.22
  • die Reparatur von Straßen, siehe Abteilung 42
  • den Frachtumschlag, siehe 52.24
  • das Bewegen von Fracht auf Industriegeländen, in der Regel mit Transportgeräten, die nicht für den Einsatz auf dem öffentlichen Verkehr geöffneten Straßen geeignet sind, siehe 52.24

Übergeordneter Code

52.2Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr

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