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HEbene 1

VERKEHR UND LAGEREI

Erläuterung

Dieser Abschnitt umfasst die Beförderung von Personen oder Gütern per Eisenbahn, Rohrleitung, Straße, Wasser oder Luft. Er umfasst die Beförderung von Personen unabhängig vom Grund, ob aus persönlichen, beruflichen oder Freizeitgründen, im Linienverkehr oder nicht. Die Vermietung von Beförderungsmitteln mit Fahrer oder Bediener sowie Post- und Kurierdienste werden diesem Abschnitt zugeordnet.

Der Abschnitt umfasst auch die damit verbundenen Tätigkeiten (zum Beispiel den Betrieb von Terminal- und Parkeinrichtungen, den Frachtumschlag, die Lagerhaltung und Lagerung, wie den Betrieb von Silos, Warenlagern, Lagertanks). Die den Abteilungen 49, 50, 51 und 53 zugeordneten Beförderungstätigkeiten umfassen häufig damit zusammenhängende Tätigkeiten (zum Beispiel das Verpacken, den Warenumschlag, das vorübergehende Verpacken in Kisten, die Probenahme und das Wiegen von Gütern), die ausschließlich die Beförderungstätigkeiten unterstützen. Diese unterstützenden Tätigkeiten sind nur dann der Abteilung 52 zuzuordnen, wenn sie für Rechnung Dritter ausgeführt werden.

Dieser Abschnitt umfasst auch:

  • Vermittlungsdienste, die Kunden mit Anbietern von Beförderungsdienstleistungen verbinden, mit Ausnahme der Abteilung 79

Dieser Abschnitt umfasst nicht:

  • größere Reparaturen, Wartung oder Umbau von Beförderungsmitteln, ausgenommen Kraftwagen, siehe 33.1
  • den Bau, die Wartung und die Reparatur von Straßen, Eisenbahnen, Häfen, Flugplätzen, siehe Abteilung 42
  • die Vermietung von Beförderungsmitteln ohne Fahrer oder Bediener, siehe 77.1, 77.3
  • Beförderungstätigkeiten als integraler Bestandteil von Freizeiteinrichtungen (z. B. in Themenparks), siehe 93.2
  • die Wartung und Reparatur von Kraftwagen, siehe 95.31
  • die Wartung und Reparatur von Krafträdern, siehe 95.32

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