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50Ebene 2

Schifffahrt

Erläuterung

Diese Abteilung umfasst die Beförderung von Personen oder Gütern auf dem Wasserweg, ob planmäßig oder nicht, ob aus beruflichen, persönlichen oder Freizeitgründen. Sie umfasst auch den Betrieb von Schlepp- oder Schubbooten, Ausflugs- oder Rundfahrtbooten, Kreuzfahrtschiffen, Fähren, Wassertaxis usw. Obwohl der Ort ein Anhaltspunkt für die Unterscheidung zwischen See- und Binnenschifffahrt ist, ist der ausschlaggebende Faktor die Art des verwendeten Wasserfahrzeugs. Die Beförderung mit Seeschiffen wird in den Gruppen 50.1 und 50.2 eingeordnet, während die Beförderung mit anderen Wasserfahrzeugen in den Gruppen 50.3 und 50.4 eingeordnet wird.

Diese Abteilung umfasst nicht die Restaurant- und Bartätigkeiten an Bord von Schiffen, wenn sie von gesonderten Einheiten ausgeübt werden, siehe 56.11, 56.30.

Übergeordneter Code

HVERKEHR UND LAGEREI

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