55Ebene 2
Beherbergung
Erläuterung
Diese Abteilung umfasst die Bereitstellung von kurzfristigen Beherbergungen für Besucher und andere Reisende. Die Beherbergung kann Mahlzeiten, Freizeiteinrichtungen und andere Dienstleistungen umfassen.
Ebenfalls enthalten ist die Bereitstellung von kurzfristigen Beherbergungen (zum Beispiel für Studenten, Arbeitnehmer).
Diese Abteilung umfasst nicht die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Wohnungen in Einrichtungen (zum Beispiel Wohnungen oder Apartments), die typischerweise auf Jahresbasis vermietet werden, siehe Abteilung 68.