IEbene 1
GASTGEWERBE/BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE
Erläuterung
Dieser Abschnitt umfasst die Bereitstellung von kurzfristiger (weniger als einem Jahr) Beherbergung für Besucher und andere Reisende, die vorübergehende Unterbringung in Einzel- oder Gemeinschaftszimmern oder Schlafsälen für Studierende, Saisonarbeiter und andere Personen sowie die Abgabe von Speisen und Getränken zum unmittelbaren Verzehr. Umfang und Art der im Rahmen dieses Abschnitts erbrachten ergänzenden Dienstleistungen können sehr unterschiedlich sein.
Dieser Abschnitt umfasst nicht:
- den Wiederverkauf von Speisen oder Getränken im Rahmen von Groß- oder Einzelhandelstätigkeiten, siehe Abschnitt G (die Zubereitung dieser Speisen und Getränke wird dem verarbeitenden Gewerbe zugeordnet, siehe Abschnitt C)
- die Bereitstellung von langfristiger (ein Jahr oder mehr) Beherbergung als Hauptwohnsitz, siehe Abschnitt M