64.11Ebene 4
Zentralbanken
Erläuterung
Diese Klasse umfasst:
- die Ausgabe und Verwaltung von Banknoten und digitaler Währung
- die Durchführung der Geldpolitik, einschließlich der Überwachung und Steuerung der Geldmenge
- die Förderung der Finanzstabilität
- die Entgegennahme von Einlagen, die zum Ausgleich zwischen monetären Finanzintermediären verwendet werden
- die Beaufsichtigung bankmäßiger oder nichtbankmäßiger monetärer Geschäfte, sofern sie nicht von einer anderen Einheit wahrgenommen wird
- das Halten der internationalen Reserven des Landes
- die Wahrnehmung der Funktion als Bankier des Staates
Diese Klasse umfasst auch:
- die Tätigkeiten von Zentralbanken, Currency Boards und zentralen Währungsbehörden
Diese Klasse umfasst nicht:
- den Betrieb und die Beaufsichtigung von Finanzmärkten, sofern nicht durch Zentralbanken und öffentliche Stellen, siehe 66.11
- Tätigkeiten der Finanzaufsicht für Versicherung und Altersvorsorge (nicht durch die Zentralbank), siehe 66.29
- die Finanzregulierung in Bezug auf die Geschäftsführung und den Verbraucherschutz sowie sonstige umfassendere Tätigkeiten der Finanzregulierung, siehe 84.13
- die Tätigkeiten internationaler Organisationen (z. B. der Weltbank), siehe 99.00