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66.11Ebene 4

Effekten- und Warenbörsen

Erläuterung

Diese Klasse umfasst den Betrieb und die Beaufsichtigung von Finanzmärkten, sofern nicht durch Zentralbanken und öffentliche Stellen, zum Beispiel:

  • Warenkontraktbörsen
  • Warenterminkontraktbörsen
  • Wertpapierbörsen
  • Aktienbörsen
  • Aktien- oder Warenoptionsbörsen
  • Krypto-Werte-Börsen
  • Verwaltung von Finanzmärkten, außer Versicherungen und Altersvorsorge
  • Finanzaufsichtsbehörden für Finanzdienstleistungen, außer Versicherungen und Altersvorsorge (nicht durch die Zentralbank)

Diese Klasse umfasst nicht:

  • Energiebörsen für Elektrizität, Übertragungs- oder Verteilungskapazitäten, siehe Abteilung 35
  • Verwaltung von Finanzmärkten für Versicherungen und Altersvorsorge, siehe 66.29
  • Finanzaufsichtsbehörden für Versicherungen und Altersvorsorge (nicht durch die Zentralbank), siehe 66.29
  • Finanz- und Marktregulierung in Bezug auf die Geschäftstätigkeit und den Verbraucherschutz sowie sonstige weiter gefasste Finanzregulierungstätigkeiten, siehe 84.13

Übergeordneter Code

66.1Mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten

Untercodes1