66.110Ebene 5
Effekten- und Warenbörsen
Administration of financial markets
Erläuterung
Diese Klasse umfasst den Betrieb und die Beaufsichtigung von Finanzmärkten, sofern nicht durch Zentralbanken und öffentliche Stellen, zum Beispiel:
- Warenkontraktbörsen
- Warenterminkontraktbörsen
- Wertpapierbörsen
- Aktienbörsen
- Aktien- oder Warenoptionsbörsen
- Krypto-Werte-Börsen
- Verwaltung von Finanzmärkten, außer Versicherungen und Altersvorsorge
- Finanzaufsichtsbehörden für Finanzdienstleistungen, außer Versicherungen und Altersvorsorge (nicht durch die Zentralbank)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Energiebörsen für Elektrizität, Übertragungs- oder Verteilungskapazitäten, siehe Abteilung 35
- Verwaltung von Finanzmärkten für Versicherungen und Altersvorsorge, siehe 66.29
- Finanzaufsichtsbehörden für Versicherungen und Altersvorsorge (nicht durch die Zentralbank), siehe 66.29
- Finanz- und Marktregulierung in Bezug auf die Geschäftstätigkeit und den Verbraucherschutz sowie sonstige weiter gefasste Finanzregulierungstätigkeiten, siehe 84.13