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64.32Ebene 4

Treuhandfonds, Nachlass- und Treuhandkonten

Erläuterung

Diese Klasse umfasst juristische Personen, die nicht als Organismen für gemeinsame Anlagen auftreten und eingerichtet werden, um Wertpapiere, Vermögen und andere finanzielle Vermögenswerte zu bündeln, ohne sie zu verwalten, im Auftrag von Anteilseignern oder Begünstigten. Die Portfolios werden maßgeschneidert, um bestimmte Anlagemerkmale zu erreichen (zum Beispiel Diversifizierung, Risiko, Rendite, Preisvolatilität). Diese Einheiten erzielen Zinsen, Dividenden und sonstige Vermögenseinkommen, haben jedoch wenige oder keine Beschäftigten und keine Einnahmen aus dem Verkauf von Dienstleistungen.

Diese Klasse umfasst:

  • Treuhand-, Nachlass- und Agenturkonten, die im Auftrag mehrerer Begünstigter nach den Bedingungen eines Treuhandvertrags, Testaments oder Agenturvertrags verwaltet werden

Diese Klasse umfasst auch:

  • Tätigkeiten von Beteiligungsgesellschaften, die keine beherrschenden Eigenkapitalanteile besitzen
  • Wagniskapitalgesellschaften, deren einzige Finanzierung über Aktien erfolgt und die keine Gebühr erhalten

Diese Klasse umfasst nicht:

  • die Aufnahme von Mitteln durch die Ausgabe von Aktien oder Anteilen und das Auftreten als Organismen für gemeinsame Anlagen, siehe 64.31

Übergeordneter Code

64.3Treuhand- und sonstige Fonds u Ä Finanzinstitutionen

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