64.3Ebene 3
Treuhand- und sonstige Fonds u Ä Finanzinstitutionen
Treuhand- und sonstige Fonds u. Ä. Finanzinstitutionen
Erläuterung
Diese Gruppe umfasst juristische Personen, die eingerichtet werden, um Wertpapiere oder andere finanzielle Vermögenswerte zu bündeln, ohne sie zu verwalten oder zu administrieren, im Auftrag von Anteilseignern oder Begünstigten. Die Portfolios werden maßgeschneidert, um bestimmte Anlagemerkmale zu erreichen (zum Beispiel Diversifizierung, Risiko, Rendite, Preisvolatilität). Diese Einheiten erzielen Zinsen, Dividenden und sonstige Vermögenseinkommen, haben jedoch wenige oder keine Beschäftigten und keine Einnahmen aus dem Verkauf von Dienstleistungen.
Diese Gruppe umfasst nicht:
- Tätigkeiten von Einheiten, die Einnahmen aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erzielen. Diese Arten von Einheiten werden daher nach ihrer Haupttätigkeit in anderen Teilen der NACE eingeordnet (wie in Abteilung 66 für die Fondsverwaltung, Abteilung 68 für die Vermietung und den Betrieb von Immobilien oder in Abteilung 77 für die Vermietung und das Leasing von Schiffen oder Flugzeugen)
- die Durchführung von Verbriefungstransaktionen durch die Ausgabe von Finanzinstrumenten, siehe 64.92
- Verbriefungstransaktionen von anderen Vermögenswerten als Krediten durch die Ausgabe von Finanzinstrumenten, siehe 64.99
- Treuhand-, Nachlass- und Agenturkonten, die Einnahmen aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erzielen, siehe die entsprechenden NACE-Klassen nach ihrer Haupttätigkeit