66.12Ebene 4
Effekten- und Warenhandel
Effekten- und Warenterminhandel
Erläuterung
Diese Klasse umfasst:
- den Handel an den Finanzmärkten im Auftrag Dritter (z. B. Effektenhandel) und damit verbundene Tätigkeiten
- Wertpapiervermittlung
- Vermittlung von Investmentfondsanteilen
- Vermittlung standardisierter Warenkontrakte
- Devisenhandel im Auftrag Dritter
- Vermittlung von Krypto-Werten mit Verbindlichkeiten, die als Wertpapiere gelten
- Währungsumtausch gegen Gebühr (z. B. Wechselstuben)
- eigenkapitalbasiertes Crowdfunding
- fremdkapitalbasiertes Crowdfunding mit dem Angebot von Darlehen und Wertpapieren
Diese Klasse umfasst auch:
- Vermittlung von Wertpapieren für Investitionsprojekte (z. B. Wind- oder Solarparks)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Handel an den Finanzmärkten für eigene Rechnung, siehe Abteilung 64
- Währungsumtausch für eigene Rechnung, siehe 64.99
- Portfolioverwaltung gegen Gebühr oder auf Vertragsbasis, siehe 66.30
- Kauf und Verkauf von Immobilienprojekten (z. B. Wind- oder Solarparks), siehe Abteilung 68
- Spendenbasierte Mittelbeschaffung, siehe 82.99
- Handel und Vermittlung von Krypto-Werten ohne Verbindlichkeiten, siehe 82.99