71.12Ebene 4
Tätigkeiten von Ingenieurbüros
Erläuterung
Diese Klasse umfasst:
- technische Planung (d. h. die Anwendung physikalischer Gesetze und ingenieurtechnischer Grundsätze bei der Planung von Maschinen, Materialien, Instrumenten, Bauwerken, Verfahren und Systemen) und Beratungstätigkeiten für:
- Maschinen, industrielle Verfahren und Industrieanlagen
- Projekte des Tiefbaus, des Wasserbaus, der Verkehrstechnik
- Wasserwirtschaftsprojekte
- naturbasierte Infrastruktur
- die Planung von Gebäudeinformationssystemen (z. B. in Bezug auf Heizungssysteme, Anforderungen an Feuerlöscher)
- die Ausarbeitung und Überwachung von Projekten im Bereich der Elektro- und Elektronik-, Bergbau-, Chemie-, Maschinen-, Industrie- und Systemtechnik
- die Ausarbeitung und Überwachung von Projekten unter Einsatz von Klimatisierung, Kühlung, Sanitär- und Umweltschutztechnik, Wasserversorgung, Abwasserbehandlung, Tragwerksplanung, Offshore- und Onshore-Meerestechnik, Gesundheits- und Sicherheitstechnik, Akustiktechnik usw.
- geophysikalische, geologische und seismische Vermessungen
- geodätische Vermessungstätigkeiten:
- Land- und Grenzvermessungstätigkeiten
- hydrologische Vermessungstätigkeiten
- Vermessungstätigkeiten des Untergrunds
- kartografische und raumbezogene Informationstätigkeiten
- Umwelttechnik und damit verbundene Beratungstätigkeiten
- Standorttechnik
- Lärmschutztechnik
- Engineering von Lösungen für die Kreislaufwirtschaft
- die Erstellung von Computerplänen für den 3D-Druck
Diese Klasse umfasst auch:
- Tätigkeiten der Bathymetrie
- Tätigkeiten der fotogrammetrischen Vermessung (z. B. Datenerfassung mit Drohnen)
- die Erstellung und Überarbeitung von Karten
- die Bauüberwachung
- Projektmanagementtätigkeiten im Zusammenhang mit dem Ingenieurwesen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Testbohrungen im Zusammenhang mit Bergbautätigkeiten, siehe 09.10, 09.90
- das Verlegen von Software, siehe 58.2
- die Entwicklung und Programmierung von Software, siehe 62.10
- die Tätigkeiten von Computerberatern, siehe 62.20
- die Erschließung von Bauprojekten für Wohn- und Nichtwohngebäude zum späteren Verkauf, siehe 68.12
- technische Prüfungen, siehe 71.20
- die regelmäßige Prüfung von Kraftfahrzeugen auf Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit, siehe 71.20
- Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Ingenieurwesen, siehe 72.10
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Designdienstleistungen, siehe 74.1
- Luftbildfotografie, siehe 74.20
- die Tätigkeiten von Mengengutachtern, siehe 74.99