98.20Ebene 4
Erbringungen von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Erläuterung
Diese Klasse umfasst die nicht differenzierten Tätigkeiten privater Haushalte zur Eigenversorgung mit Dienstleistungen. Zu diesen Tätigkeiten gehören Kochen, Unterrichten, die Betreuung von Haushaltsmitgliedern und sonstige Dienstleistungen, die vom Haushalt für den eigenen Bedarf erbracht werden.
Sind Haushalte auch an der Erzeugung mehrerer Waren zu Zwecken der Eigenversorgung beteiligt, so werden sie den nicht differenzierten Tätigkeiten privater Haushalte zur Eigenversorgung mit Waren zugeordnet.