AEbene 1
LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI
Erläuterung
Dieser Abschnitt umfasst die Nutzung pflanzlicher und tierischer natürlicher Ressourcen, einschließlich der Tätigkeiten des Anbaus von Kulturpflanzen, der Haltung und Zucht von Tieren, der Gewinnung von Holz und anderen Pflanzen sowie der Erzeugung tierischer Produkte aus einem landwirtschaftlichen Betrieb oder aus natürlichen Lebensräumen.
Dieser Abschnitt umfasst auch den ökologischen Landbau, die Aquakultur, den Anbau genetisch veränderter Kulturpflanzen und die Haltung genetisch veränderter Tiere.
Dieser Abschnitt umfasst nicht die nicht differenzierten Tätigkeiten privater Haushalte zur Deckung des Eigenbedarfs, die in der Klasse 98.10 eingeordnet werden.