WASSERVERSORGUNG; ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG UND BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNGEN
Erläuterung
Dieser Abschnitt umfasst die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung, Sammlung, Vorbehandlung, Verwertung und Beseitigung verschiedener Arten von Abfällen (zum Beispiel feste oder nicht feste Industrie- oder Haushaltsabfälle) sowie deren Organisation.
Das Erzeugnis des Abfall- oder Abwasserbehandlungsprozesses kann entweder beseitigt werden oder zu einer Vorleistung in anderen Produktionsprozessen werden. Sekundärrohstoffe sind Materialien und Erzeugnisse, die durch einfache Wiederverwendung oder durch Recycling und Verwertung von Abfällen als Rohstoffe verwendet werden können. Auch die Tätigkeiten der Wasserversorgung sind in diesem Abschnitt zusammengefasst, da sie häufig in Verbindung mit der Abwasserbehandlung oder von Einheiten ausgeübt werden, die ebenfalls mit der Abwasserbehandlung befasst sind.
Die Tätigkeiten umfassen auch die Sanierung von kontaminierten Gebäuden und Standorten, Böden, Oberflächen- und Grundwasser (zum Beispiel Ozeane, Mangroven, Meere) und so weiter.
Einheiten, die üblicherweise die Abfallverfahren ihrer Kunden übernehmen und zum Kunden des Abfalltransporteurs werden und dann ihrerseits ihren Kunden die Abfalldienstleistungen in Rechnung stellen, werden der Abteilung 38 zugeordnet. Auch wenn diese Einheiten die entsprechenden Dienstleistungen nicht selbst erbringen, sind sie für deren Erfüllung verantwortlich. Diese Tätigkeit gilt als die vollständige Auslagerung einer Dienstleistung.
Dieser Abschnitt umfasst nicht: