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Sammlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
Erläuterung
Diese Abteilung umfasst die Sammlung, die Vorbehandlung zur Verwertung oder Beseitigung, die Verwertung und Beseitigung von Abfällen sowie deren Organisation. Die Sammlung von Abfällen, die ausschließlich der anschließenden Verwertung oder Beseitigung der gesammelten Abfälle durch dieselbe Einheit dient, ist als Abfallverwertung oder als Beseitigungstätigkeit anzusehen.
Diese Abteilung umfasst auch:
- den örtlichen Transport von Abfällen und den Betrieb von Anlagen zur Materialrückgewinnung, d. h. Anlagen, die Abfälle, einschließlich Schrott, ob sortiert oder nicht, in Sekundärrohstoffe umwandeln
- die Tätigkeiten von Einheiten, die im Namen der ursprünglichen Abfallerzeuger Verpflichtungen der Herstellerverantwortung für die Abfallbewirtschaftung wahrnehmen. Diese Organisationen tragen in der Regel die Verantwortung für die Behandlung von Abfällen, die ihnen von den ursprünglichen Erzeugern von Produkten oder Verpackungen übertragen wird.
Zu den Tätigkeiten kann der Betrieb von Rücknahme-, Sammel- und Verwertungssystemen für gebrauchte Verpackungen oder Verpackungsabfälle oder für die Annahme und Behandlung von zurückgegebenen oder gebrauchten Produkten gehören.
Diese Abteilung umfasst nicht:
- den Großhandel mit Abfällen, siehe Abteilung 46