Abfallbeseitigung ohne Verwertung
Erläuterung
Diese Gruppe umfasst die Beseitigung sowohl nicht gefährlicher als auch gefährlicher Abfälle. Eingeschlossen sind die thermische Behandlung ohne energetische Verwertung, die Deponierung, die Einleitung in Gewässer und die dauerhafte Lagerung von Abfällen. Die Behandlung vor der Beseitigung verschiedener Abfallformen mit unterschiedlichen Mitteln (zum Beispiel die Behandlung organischer Abfälle zum Zweck der Beseitigung; die Behandlung und Beseitigung giftiger lebender oder toter Tiere und anderer kontaminierter Abfälle; die Behandlung und Beseitigung vorübergehend radioaktiver Abfälle aus Krankenhäusern usw.) ist ebenfalls eingeschlossen.
Diese Gruppe umfasst auch das Vergraben oder Unterpflügen von Abfällen; die Beseitigung gebrauchter Güter zur Beseitigung schädlicher Abfälle.
Diese Gruppe umfasst nicht: