38.32Ebene 4
Deponierung oder Dauerlagerung von Abfällen
Erläuterung
Diese Klasse umfasst die Beseitigung und die Behandlung vor der Beseitigung nicht gefährlicher oder gefährlicher Abfälle, ob fest oder nicht, auf oder in den Boden (d. h. unterirdisch) oder in dauerhaften Abfalllagereinrichtungen oder -stätten.
Diese Klasse umfasst:
- den Betrieb von Deponien zur Beseitigung von Abfällen
- die Behandlung organischer Abfälle zur Deponierung oder dauerhaften Lagerung
- die Beseitigung von Nebenprodukten tierischen Ursprungs auf Deponien
Diese Klasse umfasst auch:
- die dauerhafte unterirdische Lagerung von Abfällen in einem tiefen geologischen Hohlraum (z. B. in Salz- oder Kalibergwerken)
- die Lagerung von abgeschiedenem Kohlendioxid
Diese Klasse umfasst nicht: