03.1Ebene 3
Fischerei
Erläuterung
Diese Gruppe umfasst die Fangfischerei, das heißt die auf das Entnehmen oder Sammeln lebender wildlebender Wasserorganismen (überwiegend Fische, Weichtiere und Krebstiere) einschließlich Pflanzen aus ozeanischen, Küsten- oder Binnengewässern gerichteten Tätigkeiten des Entnehmens, Einsammelns und Sammelns für den menschlichen Verzehr und andere Zwecke, von Hand oder, üblicher, mit verschiedenen Arten von Fanggeräten (zum Beispiel Netze, Leinen, ortsfeste Fallen). Solche Tätigkeiten können in den Gezeitenzonen (zum Beispiel das Sammeln von Weichtieren wie Muscheln, Austern), Küstengewässern oder Offshore-Gewässern durchgeführt werden. Diese Tätigkeiten umfassen auch das Fischen in wiederbesetzten Gewässern.