03.12Ebene 4
Süßwasserfischerei
Erläuterung
Diese Klasse umfasst:
- die gewerbsmäßige Fischerei in Binnengewässern
- den Fang von Süßwasserkrebstieren und -weichtieren
- den Fang von im Süßwasser lebenden Wassertieren
Diese Klasse umfasst auch:
- das Sammeln von Süßwassermaterialien
- das Sammeln sonstiger Süßwasserorganismen: Seetang und Algen
Diese Klasse umfasst nicht:
- den Fang von Fröschen oder das Sammeln von Schnecken in freier Natur, siehe 01.70
- das Sammeln von Wildpflanzen (z. B. Schilf, Seggen), siehe 02.30
- die Verarbeitung von Fischen, Krebstieren und Weichtieren auf Fabrikschiffen oder in landgestützten Betrieben, siehe 10.20
- Dienstleistungen zur Inspektion, zum Schutz und zur Überwachung der Fischerei, siehe 84.24
- die zu Sport- oder Freizeitzwecken ausgeübte Fischerei und damit verbundene Dienstleistungen, siehe 93.19
- den Betrieb von Sportfischereigebieten, siehe 93.19