10.20Ebene 4
Fischverarbeitung
Erläuterung
Diese Klasse umfasst:
- Zubereitung und Haltbarmachung von Fischen, Krebstieren und Weichtieren (z. B. durch Einfrieren, Tiefgefrieren, Trocknen, Kochen, Räuchern, Salzen, Einlegen in Salzlake, Konservieren)
- Herstellung von Erzeugnissen aus Fischen, Krebstieren und Weichtieren: Fischfilets, Rogen, Kaviar, Kaviarersatz usw.
- Herstellung von Fischmehl für den menschlichen Verzehr oder als Futtermittel
- Herstellung von Mehl und Solubles aus Fischen und anderen Wassertieren, die für den menschlichen Verzehr ungeeignet sind
Diese Klasse umfasst auch:
- Tätigkeiten von Fabrikschiffen, die nicht fischen, sondern nur Fisch verarbeiten und haltbar machen
- Verarbeitung von Seetang
- Entfernen von Fischköpfen, Ausnehmen und Zerteilen von Fisch in Stücke sowie anschließendes Einfrieren
Diese Klasse umfasst nicht:
- Verarbeitung und Haltbarmachung von Fisch auf Fischereischiffen, siehe 03.11
- Verarbeitung von Walen an Land oder auf spezialisierten Schiffen, siehe 10.11
- Herstellung von Ölen und Fetten aus Fischen und Meeressäugetieren, siehe 10.41
- Herstellung von Fischfertiggerichten, siehe 10.85
- Herstellung von Fischsuppen, siehe 10.89