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10.89Ebene 4

Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g.

Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g.

Erläuterung

Diese Klasse umfasst die Herstellung von Lebensmitteln, die innerhalb von höchstens drei Tagen nach der Herstellung verzehrbar sind:

  • die Herstellung von Suppen und Brühen
  • die Herstellung von verderblichen zubereiteten Lebensmitteln, z. B.:
    • Sandwiches
    • frische (ungekochte) Pizza
  • die Herstellung von Quiche und Croque-Monsieur

Diese Klasse umfasst auch:

  • die Herstellung von Hefe
  • die Herstellung von Extrakten und Säften aus Fleisch, Fisch, Krebstieren oder Weichtieren
  • die Herstellung von Fleisch- und Käseersatz
  • die Herstellung von Eiprodukten (z. B. Eialbumin)
  • die Herstellung von künstlichen Konzentraten
  • die Verarbeitung von zugekauftem natürlichem Honig
  • die Herstellung von Halbfabrikaten für Speiseeis und Feinbackwaren
  • die Herstellung von vorgekochten Instantsuppen und Instantnudeln
  • die Herstellung von Kunsthonig und Karamell
  • die Herstellung von Malzextrakten und -sirupen
  • die Herstellung von Insektenmehl und anderen Zubereitungen auf Insektenbasis

Diese Klasse umfasst nicht:

  • die Herstellung von verderblichen zubereiteten Lebensmitteln aus Obst und Gemüse, siehe 10.39
  • die Herstellung von Tofu (Bohnenquark), siehe 10.39
  • die Herstellung von gefrorener Pizza, siehe 10.85
  • die Herstellung von Spirituosen, Bier, Wein und alkoholfreien Getränken, siehe Abteilung 11
  • die Herstellung von pflanzlichen Milchersatzprodukten (z. B. Getränke auf Basis von Kokosnuss, Reis, Mandel, Soja), siehe 11.07
  • die Herstellung von Vitaminen, siehe 21.10

Übergeordneter Code

10.8Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln

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