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10.11Ebene 4

Schlachten, ohne Schlachten von Geflügel

Erläuterung

Diese Klasse umfasst:

  • Betrieb von Schlachthöfen, die Fleisch schlachten, zurichten oder verpacken: Rind, Schwein, Lamm, Kaninchen, Hammel, Kamel usw.
  • Herstellung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Fleisch in Tierkörpern
  • Herstellung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Fleisch in Teilstücken

Diese Klasse umfasst auch:

  • Schlachten und Verarbeiten von Walen an Land oder auf spezialisierten Schiffen
  • Herstellung von Häuten und Fellen aus Schlachthöfen (z. B. durch Enthaaren und Salzen)
  • Ausschmelzen und Raffinieren von Schweineschmalz und anderen genießbaren tierischen Fetten
  • Verarbeitung von Schlachtnebenerzeugnissen
  • Herstellung von Gerberwolle

Diese Klasse umfasst nicht:

  • Ausschmelzen von genießbaren Geflügelfetten, siehe 10.12
  • Herstellung von getrocknetem, gesalzenem oder geräuchertem Fleisch und Fleischerzeugnissen, siehe 10.13

Übergeordneter Code

10.1Schlachten und Fleischverarbeitung

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