10.11Ebene 4
Schlachten, ohne Schlachten von Geflügel
Erläuterung
Diese Klasse umfasst:
- Betrieb von Schlachthöfen, die Fleisch schlachten, zurichten oder verpacken: Rind, Schwein, Lamm, Kaninchen, Hammel, Kamel usw.
- Herstellung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Fleisch in Tierkörpern
- Herstellung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Fleisch in Teilstücken
Diese Klasse umfasst auch:
- Schlachten und Verarbeiten von Walen an Land oder auf spezialisierten Schiffen
- Herstellung von Häuten und Fellen aus Schlachthöfen (z. B. durch Enthaaren und Salzen)
- Ausschmelzen und Raffinieren von Schweineschmalz und anderen genießbaren tierischen Fetten
- Verarbeitung von Schlachtnebenerzeugnissen
- Herstellung von Gerberwolle
Diese Klasse umfasst nicht: