93.19Ebene 4
Erbringung von Dienstleistungen des Sports a.n.g.
Erbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.
Erläuterung
Diese Klasse umfasst:
- die Tätigkeiten von Produzenten von Sportveranstaltungen, mit oder ohne Einrichtungen
- die Tätigkeiten von selbstständigen Sportlern und Athleten, Schiedsrichtern, Kampfrichtern, Zeitnehmern usw.
- die Tätigkeiten von selbstständigen Teilnehmern am E-Sport
- die Tätigkeiten von Sportverbänden, Sportligen und Sportdachverbänden
- die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Förderung von Sportveranstaltungen
- die Tätigkeiten von Rennställen, Zwingern und Rennwerkstätten
- den Betrieb von Angel- und Jagdrevieren
- die Tätigkeiten von Bergführern
- unterstützende Tätigkeiten für die sportliche oder Freizeitjagd und -fischerei
- den Betrieb von vertikalen, aerodynamischen Windkanälen
- die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Abrichtung von Tieren für Sport oder Unterhaltung
- die Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen im Freien oder in Hallen für Profis oder Amateure durch Organisationen (nicht durch Sportvereine) ohne eigene Einrichtungen
Diese Klasse umfasst nicht:
- die Ausstrahlung von Live-Aufführungen und -Veranstaltungen, siehe 60.20
- die Vermietung von Sportausrüstung, siehe 77.21
- die Organisation von Kongressen, Tagungen und Fachmessen, siehe 82.30
- Sportunterricht in Camps oder Schulen, siehe 85.51
- die Tätigkeiten von Sportlehrern, -ausbildern und -trainern, siehe 85.51
- den Unterricht in Kartenspielen, siehe 85.51
- die technische Planung, Bereitstellung, Einrichtung und Bedienung von audiovisueller Ausrüstung und Spezialeffekten im Zusammenhang mit der Organisation künstlerischer Veranstaltungen, siehe 90.39
- die Bereitstellung von Personal und Ausrüstung im Rahmen der Organisation und Durchführung einer Sportveranstaltung (nicht durch Sportvereine) mit eigenen Einrichtungen, siehe 93.11
- den Betrieb von E-Sport-Vereinen, siehe 93.12
- die Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen im Freien oder in Hallen für Profis oder Amateure durch Sportvereine, siehe 93.12
- die technische Planung, Bereitstellung, Einrichtung und Bedienung von audiovisueller Ausrüstung und Spezialeffekten im Zusammenhang mit der Organisation nicht-künstlerischer Veranstaltungen, siehe 93.29
- Park- und Strandaktivitäten, siehe 93.29