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93.11Ebene 4

Betrieb von Sportanlagen

Erläuterung

Diese Klasse umfasst:

  • den Betrieb von Einrichtungen für Sportveranstaltungen im Freien oder in Hallen (offen, geschlossen oder überdacht, mit oder ohne Zuschauertribünen)
  • die Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen im Freien oder in Hallen für Profis oder Amateure durch Organisationen in ihren eigenen Einrichtungen (nicht durch Sportvereine)

Diese Klasse umfasst auch:

  • die Verwaltung und Bereitstellung des Personals für den Betrieb dieser Einrichtungen
  • die Bereitstellung von Ausrüstung für den Betrieb dieser Einrichtungen
  • den Betrieb von Sportgeländen, der den Betrieb von Seilbahnen, Skiliften und Sesselliften umfassen kann
  • die Verwaltung von im Freien gelegenen, für den Sport ausgestatteten Geländen
  • den Betrieb von Breitensporteinrichtungen

Diese Klasse umfasst nicht:

  • die Beförderung mit Seilbahnen, Skiliften und Sesselliften, die die Präparierung von Skipisten umfassen kann, siehe 49.34
  • die Vermietung von Freizeit- und Sportausrüstung, siehe 77.21
  • die Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen im Freien oder in Hallen für Profis oder Amateure durch Sportvereine, siehe 93.12
  • die Tätigkeiten von Fitnesseinrichtungen, siehe 93.13
  • die Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen im Freien oder in Hallen für Profis oder Amateure durch Organisationen (nicht durch Sportvereine) ohne eigene Einrichtungen, siehe 93.19
  • Park- und Strandaktivitäten, siehe 93.29

Übergeordneter Code

93.1Erbringung von Dienstleistungen des Sports

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