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93.29Ebene 4

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g.

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a. n. g.

Erläuterung

Diese Klasse umfasst Tätigkeiten im Zusammenhang mit Unterhaltung und Erholung (mit Ausnahme von Vergnügungs- und Themenparks), die anderweitig nicht genannt sind:

  • den Betrieb (die Nutzung) von münzbetriebenen Spielen
  • die Vermietung von Freizeit- und Vergnügungsausrüstung als integraler Bestandteil von Erholungseinrichtungen
  • den Betrieb von mechanischen Fahrgeschäften, Spielen und Shows durch unabhängige Anbieter (z. B. auf Jahrmärkten, Festivals, Weihnachtsmärkten)
  • die Tätigkeiten von Stränden, einschließlich der Vermietung von Einrichtungen (z. B. Badehäuser, Strandstühle und Sonnenschirme)
  • die Tätigkeiten unabhängiger Animateure in Unterhaltungs- und Erholungseinrichtungen
  • den Betrieb von Tanzflächen und Tanzsälen, bei denen der Getränkeausschank nicht die Haupttätigkeit ist
  • den Betrieb von Computerräumen zum Spielen von Computerspielen
  • den Betrieb von Selbstbedienungs-Unterhaltungsgeräten (z. B. Schaukelstühle/-pferde/-autos/-raumschiffe)
  • den Betrieb von Airsoft- und Paintballplätzen
  • den Betrieb von Virtual-Reality- oder standortbezogenen Spielen/Erlebnissen
  • Unterhaltungs- und Erholungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Infrastruktur von Yachthäfen
  • den Betrieb von Billardsälen
  • den Betrieb von Escape Rooms
  • den Betrieb von Bowlingbahnen
  • die Gestaltung und Präsentation von Ton- und Lichtshows
  • die Tätigkeiten von Führern für Unterwasserexkursionen
  • die Gestaltung und Präsentation von Feuerwerken
  • den Betrieb von Picknickplätzen
  • den Betrieb von Lasergames
  • Unterhaltungstätigkeiten in Altenheimen

Diese Klasse umfasst auch:

  • die Tätigkeiten von Produzenten oder Veranstaltern von Live-Unterhaltungs- und -Erholungsveranstaltungen, mit oder ohne Einrichtungen
  • die technische Planung, Bereitstellung, Einrichtung und Bedienung von audiovisueller Ausrüstung und Spezialeffekten im Zusammenhang mit der Organisation nicht-künstlerischer Veranstaltungen

Diese Klasse umfasst nicht:

  • die Beförderung mit Seilbahnen, Skiliften und Sesselliften, die die Vorbereitung von Skipisten umfassen kann, siehe 49.34
  • Angelausflüge, siehe 50.10, 50.30
  • die Bereitstellung von Flächen und Einrichtungen für Kurzzeitbesucher in Erholungsparks, Wäldern und Campingplätzen, siehe 55.30
  • Erholungscamps, Jagd- und Angelcamps, Campingplätze und Zeltplätze, siehe 55.30
  • mobile Verpflegungsdienstleistungen, siehe 56.12
  • die Tätigkeiten von Sicherheitspersonal für Veranstaltungen, Konzerte, Messen und Ausstellungen, siehe 80.01
  • die Organisation von Konferenzen, Tagungen und Fachmessen, siehe 82.30
  • die Erbringung von Dienstleistungen für Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen, die Teil der Tätigkeiten der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sind, siehe 84.24
  • Theater- und Zirkusgruppen, siehe 90.20
  • den Betrieb von Kunsteinrichtungen (z. B. Konzertsäle, Theatersäle, Musikstätten, Musikclubs und ähnliche Einrichtungen für Live-Auftritte), siehe 90.31
  • die technische Planung, Bereitstellung, Einrichtung und Bedienung von audiovisueller Ausrüstung und Spezialeffekten im Zusammenhang mit der Organisation künstlerischer Veranstaltungen, siehe 90.39
  • den Betrieb von Glücks- oder Lotteriespielen, siehe 92.00
  • den Betrieb von Sporteinrichtungen (z. B. Schwimmbäder, Eisbahnen), siehe 93.11
  • die Tätigkeiten von Wassersportvereinen (Kanufahren, Rudern, Segeln usw.), siehe 93.12
  • die Tätigkeiten von Vergnügungs- und Themenparks, siehe 93.21

Übergeordneter Code

93.2Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung

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