50.10Ebene 4
Personenbeförderung in der Hochsee- und Küstenschifffahrt
Erläuterung
Diese Klasse umfasst:
- die Beförderung von Personen auf Meeren und in Küstengewässern, im Linien- oder Gelegenheitsverkehr:
- den Betrieb von Ausflugs-, Kreuzfahrt- oder Rundfahrtbooten
- den Betrieb von Fähren, Wassertaxis usw.
- den Betrieb sonstiger See- oder Küstenbeförderung von Personen
Diese Klasse umfasst auch:
- die Vermietung von Sportbooten mit Besatzung für die See- und Küstenschifffahrt (z. B. für Angelausflüge)
- die Fährbeförderung von Personen mit oder ohne Fahrzeug
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurant- und Barbetriebe an Bord von Schiffen, sofern von gesonderten Einheiten erbracht, siehe 56.11, 56.30
- die Vermietung von Sportbooten und Yachten ohne Besatzung, siehe 77.21
- die Vermietung von Handelsschiffen oder -booten ohne Besatzung, siehe 77.34
- den Betrieb schwimmender Kasinos, die keine Personen befördern, siehe 92.00