Sportvereine
Erläuterung
Diese Klasse umfasst die Tätigkeiten von Sportvereinen, die ihren Mitgliedern, sei es als Profi-, Halbprofi- oder Amateurvereine, die Möglichkeit bieten, sportliche Aktivitäten auszuüben.
Sportvereine sind in der Regel Einrichtungen ohne Erwerbszweck, doch ihre Einbeziehung in den Sportsektor wird durch den vorherrschenden Zweck der ausgeübten Tätigkeit (mit anderen Worten die Förderung der Sportausübung) gerechtfertigt. Die Tätigkeiten der Ausbildung, des Trainings, des Verkaufs von Werbeflächen und der Erbringung von Vereinsheimdiensten sind in diesem Zusammenhang Nebentätigkeiten, die auf wirtschaftlicher Ebene ein vorherrschendes Gewicht haben können, die aber im Hinblick auf den vorherrschenden Zweck der ausgeübten Tätigkeit und deren Fortbestand instrumentellen Charakter haben.
Diese Klasse umfasst:
- den Betrieb von Sportvereinen, z. B.:
- Fußballvereine
- Bowlingvereine
- Schwimmvereine
- Golfvereine
- Boxvereine
- Wintersportvereine
- Schachvereine
- Leichtathletikvereine
- Schützenvereine
- E-Sport-Vereine
- Kartenspielvereine (z. B. Bridgevereine)
Diese Klasse umfasst auch:
- die Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen im Freien oder in Hallen für Profis oder Amateure durch Sportvereine
- die Erbringung von Vereinsheimdiensten durch Sportvereine
- das Sporttraining innerhalb von Sportvereinen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Sportunterricht durch einzelne Lehrer/Trainer, siehe 85.51
- den Betrieb von Sportanlagen, siehe 93.11
- die Tätigkeiten von selbstständigen Sportlern und Athleten, Schiedsrichtern, Kampfrichtern, Zeitnehmern usw., siehe 93.19
- die Tätigkeiten von selbstständigen Teilnehmern am E-Sport, siehe 93.19
- die Tätigkeiten von Sportverbänden, siehe 93.19