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90.31Ebene 4

Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende und darstellende Künste

Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste

Erläuterung

Diese Klasse umfasst:

  • den Betrieb von Kunsteinrichtungen (z. B. Konzertsäle, Theatersäle, Kulturzentren)
  • den Betrieb von Kunsteinrichtungen zur Unterstützung des künstlerischen Schaffens im Bereich der bildenden Künste

Diese Klasse umfasst auch:

  • den Betrieb von Musikspielstätten, Musikclubs und ähnlichen Einrichtungen für Live-Aufführungen

Diese Klasse umfasst nicht:

  • den Einzelhandel mit Gemälden und Skulpturen (Tätigkeiten kommerzieller Kunstgalerien), siehe 47.69
  • die Tätigkeiten von Bars, Kneipen und ähnlichen Einrichtungen, die überwiegend Getränke ausschenken und die Darbietung von Livemusik und Tanzveranstaltungen umfassen können, siehe 56.30
  • den Betrieb von Kinos, siehe 59.14
  • die Vermittlungstätigkeiten für Eintrittskarten für Theater, Sport, Vergnügungen und Unterhaltung, siehe 82.40
  • den Betrieb von Kunsteinrichtungen für das eigene Ensemble, siehe 90.20
  • den Betrieb von Museen aller Art, siehe 91.21
  • den Betrieb von Tanzflächen und Ballsälen, bei denen der Getränkeausschank nicht die Haupttätigkeit ist, siehe 93.29

Übergeordneter Code

90.3Erbringung von Dienstleistungen für kunstschaffende und darstellende Künste

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