90.31Ebene 4
Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende und darstellende Künste
Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste
Erläuterung
Diese Klasse umfasst:
- den Betrieb von Kunsteinrichtungen (z. B. Konzertsäle, Theatersäle, Kulturzentren)
- den Betrieb von Kunsteinrichtungen zur Unterstützung des künstlerischen Schaffens im Bereich der bildenden Künste
Diese Klasse umfasst auch:
- den Betrieb von Musikspielstätten, Musikclubs und ähnlichen Einrichtungen für Live-Aufführungen
Diese Klasse umfasst nicht:
- den Einzelhandel mit Gemälden und Skulpturen (Tätigkeiten kommerzieller Kunstgalerien), siehe 47.69
- die Tätigkeiten von Bars, Kneipen und ähnlichen Einrichtungen, die überwiegend Getränke ausschenken und die Darbietung von Livemusik und Tanzveranstaltungen umfassen können, siehe 56.30
- den Betrieb von Kinos, siehe 59.14
- die Vermittlungstätigkeiten für Eintrittskarten für Theater, Sport, Vergnügungen und Unterhaltung, siehe 82.40
- den Betrieb von Kunsteinrichtungen für das eigene Ensemble, siehe 90.20
- den Betrieb von Museen aller Art, siehe 91.21
- den Betrieb von Tanzflächen und Ballsälen, bei denen der Getränkeausschank nicht die Haupttätigkeit ist, siehe 93.29