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90Ebene 2

Kunstschaffende Tätigkeiten und Tätigkeiten in der darstellenden Kunst

Erläuterung

Diese Abteilung umfasst Tätigkeiten des künstlerischen Schaffens und der darstellenden Kunst sowie den Betrieb von Einrichtungen und die Erbringung von Dienstleistungen zur Befriedigung kultureller und unterhaltungsbezogener Interessen. Dazu gehören die Produktion und Förderung von sowie die Teilnahme an Live-Aufführungen, Veranstaltungen oder Ausstellungen, die für die öffentliche Betrachtung bestimmt sind; die Bereitstellung künstlerischer, kreativer oder technischer Fähigkeiten für die Produktion künstlerischer Produkte, Live-Aufführungen und Veranstaltungen.

Diese Abteilung umfasst nicht:

  • die Produktion/den Vertrieb von Kinofilmen und Videos, siehe 59.11, 59.12, 59.13
  • die Filmvorführung, siehe 59.14
  • Hörfunk und Fernsehen, siehe 60.10, 60.20
  • fotografische Tätigkeiten, siehe 74.20
  • kulturelle Bildung (nichtakademischer Unterricht im Instrumentalspiel, Malen, Schauspielern, Tanzen usw.), siehe 85.52
  • den Betrieb von Museen aller Art, archäologischen und historischen Stätten und Denkmälern, Bibliotheken, Archiven, botanischen und zoologischen Gärten; die Erhaltung historischer Stätten; die Tätigkeiten von Naturschutzgebieten; siehe Abteilung 91
  • die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut, siehe 91.30
  • Glücksspiel- und Wetttätigkeiten, siehe 92.00
  • Sport-, Unterhaltungs- und Erholungstätigkeiten, siehe Abteilung 93

Übergeordneter Code

SKUNST, SPORT UND ERHOLUNG

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