59.11Ebene 4
Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen
Erläuterung
Diese Klasse umfasst:
- die Produktion von Filmen, Videos oder Bestandteilen audiovisueller und Fernsehprogramme
- die Produktion von Werbefilmen
- die Produktion audiovisueller Animationswerke
- die Produktion von Fernseh- oder Videonachrichtensendungen
- die Produktion von Vlogs
- die Produktion von Videopodcasts
Diese Klasse umfasst nicht:
- die Vervielfältigung von Filmen (mit Ausnahme der Vervielfältigung von Kinofilmen für den Kinovertrieb) sowie die Vervielfältigung von Ton- und Videoaufnahmen auf physischen Datenträgern von Masterkopien, siehe 18.20
- den Großhandel mit bespielten Datenträgern, siehe 46.49
- den Einzelhandel mit bespielten Datenträgern, siehe 47.69
- Postproduktionstätigkeiten, siehe 59.12
- die Vervielfältigung von Kinofilmen für den Kinovertrieb, siehe 59.12
- die Bearbeitung von Kinofilmen, siehe 59.12
- Tonaufnahmen und die Aufnahme von Hörbüchern, siehe 59.20
- die Fernsehausstrahlung, siehe 60.20
- die Erstellung eines vollständigen Fernsehsenderprogramms, siehe 60.20
- die Filmbearbeitung, mit Ausnahme der Bearbeitung von Kinofilmen, siehe 74.20
- Tätigkeiten persönlicher Theater- oder Künstleragenten oder -agenturen, siehe 74.99
- die Vermietung von Videobändern und DVDs an die breite Öffentlichkeit, siehe 77.22
- die Echtzeit-Untertitelung (d. h. simultan) für Hörgeschädigte (z. B. von Live-Fernsehvorstellungen, -sitzungen oder -konferenzen), siehe 82.99
- Tätigkeiten unabhängiger Karikaturisten, siehe 90.12
- Tätigkeiten unabhängiger Schauspieler, siehe 90.20
- Tätigkeiten unabhängiger Bühnenbildner und andere unterstützende Tätigkeiten für die darstellenden Künste, siehe 90.3
- Tätigkeiten unabhängiger Regisseure, siehe 90.39