59.20Ebene 4
Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien
Erläuterung
Diese Klasse umfasst:
- die Produktion von originalen (Ton-)Masteraufnahmen, einschließlich digitaler Aufnahmen, die online oder über einen beliebigen physischen Datenträger zugänglich sind
- Tonaufnahmedienstleistungen, einschließlich der Produktion von aufgezeichneten (d. h. nicht live gesendeten) Radioprogrammen, Audiopodcasts sowie Ton für Film, Fernsehen, Bücher usw.
- Musikverlag, d. h. die Tätigkeiten:
- Erwerb und Eintragung von Urheberrechten für musikalische Kompositionen
- Bewerbung, Genehmigung und Nutzung dieser Kompositionen in Aufnahmen, im Radio, im Fernsehen, in Filmen, bei Live-Auftritten, in Printmedien und anderen Medien
- gemeinsames Verlegen und Vertreiben von Tonaufnahmen über Streaming und Downloads
Die Veröffentlichung, Bewerbung und der Vertrieb von Tonaufnahmen an Großhändler, Einzelhändler oder direkt an die Öffentlichkeit kann die Produktion von Masteraufnahmen oder den Erwerb der Vervielfältigungs- und Vertriebsrechte an Masteraufnahmen umfassen.
Diese Klasse umfasst auch:
- die Umwandlung von Tonaufnahmen in Audiostreamingformate
- das Verlegen von Musik und Notenbüchern
Diese Klasse umfasst nicht:
- die Vervielfältigung von Musik oder anderen Tonaufnahmen von Masterkopien, siehe 18.20
- den Großhandel mit bespielten Datenträgern, siehe 46.49
- den Einzelhandel mit bespielten Datenträgern, siehe 47.69
- Dienstleistungen für den Audiostreaming- und Download-Vertrieb, die nicht mit dem Verlegen verbunden sind, siehe 60.10
- Tätigkeiten von Musikern, siehe 90.20