Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
Erläuterung
Diese Abteilung umfasst die Produktion von Kino- und Nicht-Kinofilmen, Videos oder audiovisuellen Werken, sei es zur direkten Vorführung in Kinos, zur Ausstrahlung oder zum Streaming; unterstützende Postproduktionstätigkeiten (zum Beispiel Filmschnitt, Schneiden, Synchronisation oder Umwandlung in Videostreamingformate); den Vertrieb von Filmen und anderen audiovisuellen Produktionen an andere Wirtschaftszweige; sowie die Vorführung von Filmen oder anderen audiovisuellen Produktionen. Ferner ist der An- und Verkauf von Vertriebsrechten für Filme oder andere audiovisuelle Produktionen eingeschlossen.
Diese Abteilung umfasst auch Tonaufnahmetätigkeiten, mit anderen Worten: die Produktion von originalen (Ton-)Masteraufnahmen, deren Veröffentlichung, Bewerbung und Vertrieb; das Verlegen von Musik, verbunden mit deren Vertrieb direkt an die Öffentlichkeit über Streaming und Downloads; Tonaufnahmedienstleistungen in einem Studio oder anderswo.
Diese Abteilung umfasst nicht die Erbringung von Streaming-Vertriebsdiensten und Downloads, die nicht mit dem Verlegen der Inhalte verbunden sind (siehe Abteilung 60), die Tätigkeiten unabhängiger Musiker und Schauspieler, Regisseure, Bühnenbildner und unterstützende Tätigkeiten für die darstellenden Künste (siehe Abschnitt S), den Groß- und Einzelhandel mit Ton- und Videoaufnahmen auf physischen Datenträgern (siehe Abschnitt G) sowie die Videovermietung (siehe Abschnitt O).