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18.20Ebene 4

Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern

Erläuterung

Diese Klasse umfasst:

  • Vervielfältigung von Schallplatten, Compact Discs und Bändern mit Musik oder anderen Tonaufnahmen ab Masterkopien
  • Vervielfältigung von Platten, Compact Discs und Bändern mit Filmen und anderen Videoaufnahmen ab Masterkopien
  • Vervielfältigung von Software und Daten auf Platten und Bändern ab Masterkopien

Diese Klasse umfasst nicht:

  • Vervielfältigung von Druckerzeugnissen, siehe 18.11, 18.12
  • Verlegen von Software, siehe 58.2
  • Produktion und Vertrieb von Filmen, Videobändern und Filmen auf Platten oder ähnlichen Datenträgern, siehe 59.11, 59.12, 59.13
  • Vervielfältigung von Kinofilmen für den Kinoverleih, siehe 59.12
  • Herstellung von Masterkopien für Platten oder Audiomaterial, siehe 59.20

Übergeordneter Code

18.2Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern

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