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59.12Ebene 4

Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik

Erläuterung

Diese Klasse umfasst:

  • Postproduktionstätigkeiten für Filme, Videos oder audiovisuelle und Fernsehprogramme, z. B.:
    • Schnitt, Betitelung, Untertitelung, Abspann, Untertitelung für Hörgeschädigte
    • Film-/Bandüberspielungen
    • Umwandlung in Videostreamingformate
  • Tätigkeiten von Filmlaboratorien und Tätigkeiten spezieller Laboratorien für Animationsfilme:
    • das Entwickeln und Bearbeiten von Kinofilmen
    • die Vervielfältigung von Kinofilmen für den Kinovertrieb

Diese Klasse umfasst auch:

  • Tätigkeiten von Archiven für Filmmaterial usw.

Diese Klasse umfasst nicht:

  • die Vervielfältigung von Filmen und die Vervielfältigung von Ton- und Videoaufnahmen von Masterkopien, siehe 18.20
  • den Großhandel mit bespielten Datenträgern, siehe 46.49
  • den Einzelhandel mit bespielten Datenträgern, siehe 47.69
  • die Animationsproduktion, siehe 59.11
  • die Filmbearbeitung, nicht für die Filmindustrie, siehe 74.20
  • die Vermietung bespielter Datenträger an die breite Öffentlichkeit, siehe 77.22
  • die Echtzeit-Untertitelung (d. h. simultan) für Hörgeschädigte, siehe 82.99
  • Tätigkeiten unabhängiger Schauspieler, Karikaturisten, Regisseure, Bühnenbildner und andere unterstützende Tätigkeiten für die darstellenden Künste, siehe Abteilung 90

Übergeordneter Code

59.1Herstellung von Filmen und Fernsehprogrammen, deren Verleih und Vertrieb, Kinos

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