59.12Ebene 4
Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik
Erläuterung
Diese Klasse umfasst:
- Postproduktionstätigkeiten für Filme, Videos oder audiovisuelle und Fernsehprogramme, z. B.:
- Schnitt, Betitelung, Untertitelung, Abspann, Untertitelung für Hörgeschädigte
- Film-/Bandüberspielungen
- Umwandlung in Videostreamingformate
- Tätigkeiten von Filmlaboratorien und Tätigkeiten spezieller Laboratorien für Animationsfilme:
- das Entwickeln und Bearbeiten von Kinofilmen
- die Vervielfältigung von Kinofilmen für den Kinovertrieb
Diese Klasse umfasst auch:
- Tätigkeiten von Archiven für Filmmaterial usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- die Vervielfältigung von Filmen und die Vervielfältigung von Ton- und Videoaufnahmen von Masterkopien, siehe 18.20
- den Großhandel mit bespielten Datenträgern, siehe 46.49
- den Einzelhandel mit bespielten Datenträgern, siehe 47.69
- die Animationsproduktion, siehe 59.11
- die Filmbearbeitung, nicht für die Filmindustrie, siehe 74.20
- die Vermietung bespielter Datenträger an die breite Öffentlichkeit, siehe 77.22
- die Echtzeit-Untertitelung (d. h. simultan) für Hörgeschädigte, siehe 82.99
- Tätigkeiten unabhängiger Schauspieler, Karikaturisten, Regisseure, Bühnenbildner und andere unterstützende Tätigkeiten für die darstellenden Künste, siehe Abteilung 90