14.2Ebene 3
Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör
Erläuterung
Diese Gruppe umfasst die Herstellung von Bekleidung, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken. Das verwendete Material kann von jeder Art sein und kann bestrichen, getränkt oder gummiert sein.
Diese Gruppe umfasst nicht:
- Reparatur von Bekleidung, siehe 95.29