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14.24Ebene 4

Herstellung von Lederbekleidung und Pelzwaren

Erläuterung

Diese Klasse umfasst:

  • Herstellung von Bekleidung, einschließlich Arbeitsbekleidung, aus Leder oder Lederfaserstoff (z. B. Mäntel, Überzieher, Jacken, Hosen, Schürzen)
  • Herstellung von Waren aus Pelzfellen:
    • Pelzbekleidung und Bekleidungszubehör
    • Zusammensetzungen aus Pelzfellen (z. B. "ausgelassene" Pelzfelle, Platten, Matten, Streifen)
    • verschiedene Waren aus Pelzfellen: Teppiche, ungefüllte Sitzkissen, industrielle Poliertücher

Diese Klasse umfasst nicht:

  • Gewinnung von rohen Pelzfellen, siehe 01.48, 01.70
  • Gewinnung von rohen Häuten und Fellen, siehe 10.11
  • Herstellung von Kunstpelz (langhaarige Stoffe, durch Weben oder Stricken hergestellt), siehe 13.20, 13.91
  • Herstellung von Oberbekleidung aus Kunstleder, siehe 14.21
  • Herstellung von mit Pelz besetzter Oberbekleidung, siehe 14.21
  • Herstellung von Arbeitsbekleidung, die nicht aus Leder oder Lederfaserstoff besteht, siehe 14.23
  • Herstellung von Pelzhüten, siehe 14.29
  • Zurichten und Färben von Pelzfellen, siehe 15.11
  • Herstellung von Stiefeln oder Schuhen mit Pelzteilen, siehe 15.20
  • Herstellung von speziell für den Sport gestalteten Handschuhen aus Leder oder Lederfaserstoff, siehe 32.30

Übergeordneter Code

14.2Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör

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