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15.11Ebene 4

Gerben, Färben, Zurichten von Leder und Fellen

Erläuterung

Diese Klasse umfasst:

  • Gerben, Färben und Zurichten von Häuten, Fellen und vorgegerbtem Leder
  • Herstellung von Sämischleder, Pergamentleder, Lackleder oder metallisiertem Leder
  • Herstellung von Lederfaserstoff
  • Schaben, Scheren, Rupfen, Fetten, Gerben, Bleichen und Färben von Pelzfellen und nicht enthaarten Häuten

Diese Klasse umfasst nicht:

  • Gewinnung von Häuten und Fellen im Rahmen der Tierhaltung, siehe 01.4
  • Gewinnung von rohen Häuten und Fellen im Rahmen der Schlachtung, siehe 10.11
  • Herstellung von Lederbekleidung, siehe 14.24
  • Herstellung von Kunstleder, das nicht auf Naturleder basiert, siehe 22.12, 22.26

Übergeordneter Code

15.1Gerben, Färben, Zurichten von Leder und Fellen; Herstellung von Reisegepäck, Handtaschen, Sattlerwaren und Geschirren

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